Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in ganz Deutschland gibt es eine Neufassung der Schutzverordnung für das Land NRW, die ab dem 28. Juli 2022 gilt. Den Wortlaut finden Sie hier
Außerdem gilt die Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechte auf Teilhabe und soziale Kontakte pflegebedürftiger Menschen und eine aktuelle Test-und Quarantäneverordnung.
Bitte beachten Sie unbedingt unser aktuelles Besuchskonzept und die Verordnung zum Aufbau einer Teststruktur
Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass wir zur Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner sogenannte Point-of-Care-Tests für Besucherinnen und Besucher anbieten.
Um diese Tests koordinieren zu können, müssen Sie sich unbedingt vorher anmelden.
Die Testzeiten und die entsprechenden Rufnummern für alle Einrichtungen finden Sie hier
