Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar 2023 ausgelaufen.
Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Ab dem 1. März 2023 verbleibt alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
