
++++EINSCHRÄNKUNGEN DURCH DAS CORONAVIRUS++++
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in ganz Deutschland gibt es eine Neufassung der Schutzverordnung für das Land NRW, die ab dem 22. Februar 2021 gilt. Den Wortlaut finden Sie hier
Außerdem gibt es eine neue Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums zum Schutz von Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechte auf Teilhabe und soziale Kontakte pflegebedürftiger Menschen und eine aktuelle Testverordnung.
Zusätzlich gibt es eine neue Betreuungsverordnung, die finden Sie hier
Bitte beachten Sie unbedingt unser aktuelles Besuchskonzept
Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass wir zur Sicherheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner sogenannte Point-of-Care-Tests für Besucherinnen und Besucher anbieten. Um diese Tests koordinieren zu können, müssen Sie sich unbedingt vorher anmelden. Die Testzeiten und die entsprechenden Rufnummern für alle Einrichtungen finden Sie hier
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinverfügung und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zur Teststrategie.
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