Haus Im Park
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Pflege und Betreuung besonders pflegebedürftiger alter Menschen. Die hohe Zahl an fachlich hervorragend ausgebildeten Pflegekräften garantiert, dass Sie sich bei uns bestens versorgt fühlen. Gerne zeigen wir Ihnen unser Haus. Vereinbaren Sie einfach einen Besuchstermin.
Professionalität und menschliche Zuwendung stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Unser Haus im Park liegt an der Grenze zwischen Gartenstadt und Uerdingen.
Das beliebte und lebendige Uerdingen bietet einen eigenen Wochenmarkt und eine großzügige Fußgängerzone. Dorthin bringt Sie der Linienbus.
Und auch die Krefelder Innenstadt und die Naherholungsgebiete erreichen Sie, ohne umzusteigen.
Unser Haus umgibt eine großzügige Parkanlage mit Sonnenterasse, eigenem Teich und einem großen Gehege für unsere Zwergziegen Cookie & Brownie. Das Haus im Park ist ein moderner Neubau, der im Juli 2004 bezogen wurde. Das Haus bietet 68 Einzelzimmer und sechs Doppelzimmer, die alle mit einem pflegegerechten Duschbad und Anschlüssen für Telefon, Kabelfernsehen und Internetzugang ausgestattet sind. Zudem steht Ihnen in der ganzen Einrichtung ein kostenloses WLAN zur Verfügung.
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen ist.
Für das Altenheim Haus im Park wurde Frau Melanie Kekic mit dieser Aufgabe betraut. Sie erreichen sie unter Medizinproduktesicherheit-HausimPark@ev-altenhilfe-krefeld.de
Unseren aktuellen Transparenzbericht finden Sie hier.
Den aktuellen Bericht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz finden Sie hier.
Wenn Sie sich für einen Platz im Haus im Park interessieren, nutzen Sie gerne auch unser Interessentenformular.
Unsere aktuelle Preisliste ab dem 01.01.2026 finden Sie hier.
Bitte beachten Sie dabei auch folgende gesetzliche Regelung:
Pflegebedürftige, die vollstationäre Leistungen beziehen erhalten einen Vergütungszuschlag ihres zu zahlenden pflichtbedingten Eigenanteils (EEE+ Ausbildungsumlagen)
Bis einschl. 12 Monate Verweildauer – 15%
> 12 Monate -30%
> 24 Monate -50%
> 36 Monate -75%